Dem Erzbistum, aber auch unserer Pfarrei ist Prävention – der vorbeugende Schutz vor sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen – ein wichtiges Anliegen. Die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz und die Präventionsordnung des Erzbistums Berlin schreiben eine Fülle von in einander greifenden Maßnahmen vor, die zum Schutz vor Missbrauch beitragen sollen. Dazu gehören zum Beispiel die auch in unseren Gemeinden bekannten Präventionsschulungen und die Regelung, dass sich die kirchlichen Rechtsträger von ihren Mitarbeitern und Ehrenamtlichen, die intensiver mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ein sog. erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Zudem unterschreiben Pfarrei, Mitarbeiter und Ehrenamtliche eine „Gemeinsame Erklärung“, in der sie den Willen bekräftigen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen.