Berlin setzt neue Regeln zu Quarantäne und Isolation um

Pressemitteilung vom 14.01.2022

der Senat von Berlin hat auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am 15. Januar 2022 in Kraft treten. Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

Folgende Neuerungen sind vorgesehen:

  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
  • In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
  • Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.
  • Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
  • In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der

2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.“

2G plus bedeutet 2x geimpft oder genesen plus getestet oder geboostert.