Pressemitteilung vom 14.01.2022
der Senat von Berlin hat auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am 15. Januar 2022 in Kraft treten. Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.
Folgende Neuerungen sind vorgesehen:
- Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
- In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
- Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.
- Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
- In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der
2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.“
2G plus bedeutet 2x geimpft oder genesen plus getestet oder geboostert.