Am 23./24. November 2019 wird die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstands von Herz Jesu neu gewählt. Das Wählerverzeichnis wird in Kürze erstellt. Gemäß der Wahlordnung können auch Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht im Gemeindegebiet haben, aber am Gemeindeleben der Kirchengemeinde aktiv teilnehmen, das Wahlrecht ausüben. Voraussetzung für den Erhalt des Wahlrechts ist die Streichung im Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde, in der sie die Hauptwohnung haben. Anschließend muss bis spätestens 13.10.2019 ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Herz Jesu gestellt werden.
Anträge für die Streichung und die Aufnahme in das Wählerverzeichnis liegen im Vorraum der Kirche und im Pfarrbüro aus und können hier heruntergeladen werden:
Beantragung Streichung Beantragung Aufnahme
Vom 20.10.2019 bis zum 03.11.2019 können dann alle wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde Auskunft verlangen, ob sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen sind